Liebe Unternehmerinnen, Geschäftsführerinnen, liebe Kolleg*innen in der Veranstaltungswirtschaft,
gemeinsam mit den Verbänden der Veranstaltungswirtschaft ist es uns durch nicht unerhebliche Anstrengungen gelungen, dass die indirekt Betroffenen und über Dritte Beauftragten im Programm berücksichtigt wurden. Wir kritisieren, dass die Zugangsschwelle „über 80% Umsatzeinbruch“ unfair und zu hart ist. Wir hatten für einen wesentlich niedrigeren Satz gestritten. Dieser Einwand wurde jedoch nicht berücksichtigt.
Das Wichtige vorab:
Wer von den Schließungsmaßnahmen faktisch betroffen ist und mit einem Umsatzeinbruch von über 80% die Geschäftsgrundlage verloren hat, ist antragsberechtigt. Dies gilt auch für Subunternehmer und Veranstaltungsdienstleister wie Zelt- und Messebauer, Technikfirmen, Dekorateure, Equipmentverleiher, Künstler, DJs, Techniker, Stagehands und Soloselbständige.
Ob Ihr antragsberechtigt seid und falls ja, wie Ihr vorgehen solltet, erläutern wir Euch im anliegenden Dokument. Des Weiteren liefern wir über unsere Website noch eine Mustervorlage für den Kausalitätsnachweis für indirekt betroffene Unternehmen.
Autor und Abbildung: #AlarmstufeRot e.V. i.G.