News & Trends aus der Eventbranche

- Allgemein -

Beantragung für die Soforthilfe IV 5.0 möglich

Geschrieben am 02. August 2021.
Veröffentlicht in Allgemein.
Beantragung für die Soforthilfe IV 5.0 möglich

Der Kultur- und Medienbereich ist eine durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffene Branche. Auch bei gleichbleibend positiver Entwicklung der Pandemie in Deutschland ist für diese Unternehmen in den nächsten Monaten mit möglichen Einschränkungen zu rechnen. Um bei pandemisch bedingter drohender Existenzgefährdung Hilfe auf Landesebene anbieten zu können, geht das Programm Soforthilfe IV mit einem Förderzeitraum von diesmal drei Monaten analog der Überbrückungshilfe III Plus von Juli bis September 2021 in eine fünfte Runde. Die Soforthilfe IV 5.0 gewährt auf Grundlage einer einzureichenden Liquiditätsplanung Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 500.000 Euro.

Die Beantragung der Soforthilfe IV 5.0 erfolgt in der aktuellen Runde wie in der Soforthilfe IV 4.0 nachgelagert über die Überbrückungshilfe III. Es muss daher zunächst – bis 31. August 2021 – ein Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt werden. Auszahlungen aus der Soforthilfe IV 5.0 werden voraussichtlich erst am Ende des Förderzeitraums im September 2021 erfolgen können. Aufgrund der zeitgleich laufenden Programme ist eine frühere Auszahlung nur in Ausnahmefällen möglich.

Gefördert werden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben. Sie müssen mindestens zwei Beschäftigte im Vollzeitäquivalent vorweisen können und der jährliche Umsatz darf zehn Millionen Euro nicht überschreiten.

Quelle: www.blachreport.de

Bildquelle: Depositphotos_392682042_mschuppi


Copyright eventcompanies.de 2019
Gehe zu Beginn der Webseite
Gehe zu Beginn der Webseite
© by eventcompanies.de