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Veranstaltungswirtschaft plant zweite Großdemonstration in Berlin

Geschrieben am 06. Oktober 2020.
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alarmstuferot2.DemoFür den 28. Oktober 2020 ruft die deutsche Veranstaltungswirtschaft unter Federführung der Initiative #AlarmstufeRot erneut zur Großdemonstration nach Berlin auf, um auf ihre immer dramatischer werdende Lage aufmerksam zu machen. Mitwirkende der Initiative sind die Fachverbände Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), Europäischer Verband der Veranstaltungscentren (EVVC), Famab Kommunikationsverband, Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik (VPLT), Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft (ISDV) und Berufsverband Discjockey (BVD).

Bereits am 9. September 2020 forderten in Berlin 15.000 Erwerbstätige der Veranstaltungswirtschaft mit einem 3,8 Kilometer langen Demonstrationszug dringend benötigte Überlebenshilfen. Die Demonstranten wurden von einem sechs Kilometer langen LKW-Corso mit über 500 Fahrzeugen aus den Fuhrparks der Unternehmen begleitet. Den Veranstaltungsprofis gelang es vorbildlich, die Großdemonstration als infektionssicheres Event durchzuführen, bei dem sämtliche Hygiene- und Abstandsregeln uneingeschränkt eingehalten wurden.

Bereits vor dieser Hauptstadtdemonstration hatte die Branche mit der „Night of Light“ am 22. Juni 2020 ein flammendes SOS-Signal gesetzt, bei dem über 9.000 Veranstaltungslocations und -betriebe feuerrot beleuchtet wurden, um auf die bedrohliche Notlage der Branche aufmerksam zu machen. Das war die Geburtsstunde von #AlarmstufeRot, die sich seitdem zu einer auch internationalen Bewegung etablierte – ob als „Alert Rouge“ in Frankreich, als „Alerta Roja“ in Spanien und Lateinamerika, als „LightSAred“ in Südafrika bis hin zur weltweiten Aktion „We Make Events“ aus Großbritannien und den USA. Ausgehend von Deutschland hat sich seit der „Night of Light“ das globale Veranstaltungswesen hinter einem Symbol vereint: Es herrscht #AlarmstufeRot! Zwar ist nun mit einer ersten Sitzung der geforderte Rettungsdialog zwischen Bundesregierung und Veranstaltungswirtschaft angelaufen. An diesem Gesprächsformat sind auf Regierungsseite das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesgesundheitsministerium sowie die Staatsministerin für Kultur sowie für die Veranstaltungswirtschaft das Aktionsbündnis #AlarmstufeRot, Unternehmensvertreter und die führenden Branchenverbände beteiligt. Leider ignoriert die Bundesregierung weiterhin, dass die Veranstaltungswirtschaft für die Erbringung des Sonderopfers ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, individuelles Rettungskonzept benötigt. Das Phase-II-Überbrückungsprogramm ist nun beschlossen. Aus dem 24,6 Mrd. Euro schweren Rettungsprogramm zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen kommen aber – wenn überhaupt – nur unzureichende Hilfsmittel an bei denen, die besonders schwer von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise betroffen sind. Die Gründe hierfür sind vielschichtig:

  1. Die Hilfen sind auf 50.000 Euro pro Monat und Betrieb gedeckelt. Diese Summe liegt für viele Branchenakteure weit unter den Verlusten, die sie seit März monatlich erleiden.
  2. Nicht alle anfallenden Kosten werden als förderfähig anerkannt. Die Förderung der Kosten für Unternehmereigenleistungen von Soloselbstständigen, Einzelunternehmern und Inhabern von Gewerbebetrieben wird in den Programmen grundsätzlich ausgeschlossen. Das zwingt vormals erfolgreiche, produktive und steuerzahlende Unternehmer massiv in die sozialen Sicherungssysteme wie SGB 2 beziehungsweise Hartz IV.
  3. Zwar besteht die Branche überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber es gibt auch eine Anzahl größerer Unternehmen. Die können bisher keine Hilfe in Anspruch nehmen, da sie mehr als die förderfähige Grenze von 249 Mitarbeitern beschäftigen. Da sie wiederum auch keine förderfähige Konzernstruktur haben, fallen sie ebenso durch die Raster anderer Hilfsprogramme.
  4. Der EU-Beihilferahmen muss dringend gelockert werden. Mit einer aktuellen Förderhöchstgrenze von 800.000 Euro kann zahlreichen Unternehmen nicht hinreichend geholfen werden.
  5. KfW-Kredite werden als Subvention im Sinne des EU-Beihilferahmens gewertet. Das wirkt sich krisenverschärfend aus, da damit Unternehmen bestraft werden, die KfW-Kredite mit einer Laufzeit von mehr als sechs Jahren in Anspruch genommen haben, um sich langfristig mit dringend nötiger Liquidität zu versorgen.

Quelle: www.mice-business.de

Abbildung: Website der Initiative #AlarmstufeRot (Screenshot)


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