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Risiko-Absicherung bei Veranstaltungen - Vorsorgen besser als Prozessieren oder Zahlen!

Geschrieben am 11. Juli 2023.
Veröffentlicht in Services.
Risiko-Absicherung bei Veranstaltungen - Vorsorgen besser als Prozessieren oder Zahlen!

Das Unternehmen Hans-Peter Schwandt, heute die schwandt. Versicherungmakler KG mit Sitz in Berlin, wurde bereits 1993 gegründet und hat sich neben dem klassischen Firmen- und Privatkundengeschäft auf Versicherungslösungen für die Veranstaltungswirtschaft spezialisiert – mit umfangreichen Markt- und Branchenkenntnissen. Dazu gehören Event-Versicherungen ebenso wie Angebote im Theater- und Musik-Bereich, für Ausstellungen und Messen oder auch Kunst und Classic Cars.

Wegen der Betreuung auch im Schadensfall ist eine über die reine Beratungs- und Abschluss-Leistung hinausgehende Praxis-Expertise von nicht zu unterschätzendem zusätzlichem Vorteil.
Mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Hans-Peter Schwandt haben wir wesentliche Fragen im Zusammenhang mit diesen Spezialversicherungen diskutiert:

Sie sehen sich als Teil des Risikomanagements Ihrer Kunden und verstehen sich so als Mitglied des Inhouse-Beraterteams. Kann man darunter verstehen, dass es sich eigentlich empfiehlt, mit Ihnen eine generelle Risiko-Analyse zu machen, ehe man über die geeigneten Vorsorge-Konzepte nachdenkt? Sie nennen das „Präventionsberatung und Herstellung des bedarfsgerechten Versicherungsschutzes“. Und. Wie läuft das ab?

Generell bieten wir das genau so an. Praktisch bekommen wir über das Empfehlungsgeschäft zumeist sehr gezielte Anfragen z.B. von Selbständigen und Unternehmen zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung als Techniker, Rigger, Meister, Ingenieure, technische Dienstleister oder zu den kurzfristigen Verträgen für die Veranstaltungshaftpflicht oder angemietete Technik, Requisiten, Zelte, Musikinstrumente, Geschirr, Kunst etc. – also unsere Spezialkonzepte. Immer klopfen wir dann auch nicht angefragte Risiken ab, die hier für den Anfragenden entstehen könnten - auch über die konkrete Einzelanfrage hinaus. So können wir und die Anfragenden eventuelle Lücken in der eigenen Vorbereitung der Events bei Absprachen und Verträgen z.B. für die Anmietung von Equipment oder in der Beauftragung von Subunternehmern gegenüber unserem potentiellen oder Bestandskunden auftun. Idealerweise können wir dann verbesserte Regelungen und die Absicherung verbleibender Risiken empfehlen.
Bei Jahresverträgen ist die Beratung entsprechend umfangreicher. Komplex wird sie dann, wenn die Kunden uns mit der kompletten Betreuung ihrer Versicherungsbelange im Rahmen eines Maklermandates betrauen.

Ist die Beratung bereits mit Kosten verbunden und wenn ja, mit welchen?

Wir beraten nur sehr selten gegen Honorar. Unser Beratungsaufwand ist daher immer ein Leistungsvorschuss gegenüber dem Kunden. Nimmt der Kunde unsere Angebote an, haben wir auch den finanziellen Erfolg. Je besser wir sind, um so erfolgreicher sind wir auch.

Das ist eine gesunde Arbeitsbasis. Sie schreiben auf Ihrer Homepage: „Wir entwickeln und betreuen Spezialkonzepte im Eventbereich, die wir ständig dem Marktbedarf anpassen. Sie bilden das Herzstück der von uns als Spezialkonzepte bezeichneten Produktlösungen.“ Was versteht man unter einem generellen Schutz und was unter einer Spezial-Lösung? Vielleicht mit zwei Fallbeispielen?

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung können Sie bei fast allen in Deutschland zugelassenen Versicherern abschließen. Dort kaufen Sie aber teurer und schlechter als bei uns Spezialmaklern. Wir suchen uns Versicherer, die schon eigene gute Produkte haben, die uns in unserer Marktkenntnis und Risiko-Beurteilung vertrauen und verhandeln dann zusätzliche Einschlüsse von versicherten Risiken, höhere Versicherungssummen, geringere Selbstbeteiligungen (SB) oder gar Streichung von SB. Wir achten darauf, dass wir im sogenannten „Underwriting“ der gewonnenen Versicherer feste Ansprechpartner haben, die unsere Konzepte kennen. Gleiches gilt für die Schadensbearbeitung in den Gesellschaften. Wir kennen selbstverständlich auch die Angebote unserer Wettbewerber. Das sind wenige Spezialmakler und Assekuradeure in Deutschland. Wir verhandeln mit den Gesellschaften also immer auch marktgerechte Beiträge/Prämien für unsere Konzepte. Damit sind unsere Konzepte besser und preiswerter als der Standard der Versicherer. Für unsere Kunden ist dieser Wettbewerb zwischen wenigen Spezialisten sehr von Vorteil. Lassen Sie uns konkretere Fallbeispiele anhand Ihrer kommenden Fragen ansprechen.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung (Sie nennen das die bessere Bezeichnung als das Wort Veranstalterhaftpflichtversicherung, denn vor allem die Produzenten der Veranstaltung tragen das Risiko für Schäden an Besuchern oder an der Location - ohne Veranstalter zu sein) ist der Klassiker. Mitversichert sind Schäden durch Besucher an angemieteten Gebäuden bis zur Versicherungssumme und auch Schäden an fest verbauter Veranstaltungs-, Gastro- oder Küchentechnik, der Einsatz von Tribünen, Zelten, Containern, Eventmodulen und Gastronomie ohne Zuschläge Was ist in diesem Zusammenhang mit Personenschäden?

Sie haben in Ihrer Frage also schon konkrete Besonderheiten unseres Produktes genannt. Vielen Dank! Bei den selbstverständlich mitversicherten Personenschäden, der wichtigsten aber nicht sehr häufigen Schadensart, sind es vor allem die Versicherungssummen, die wir höher wählen. Schon seit 2017 haben wir in den Berufs- und Firmenhaftpflichtprodukten für die technischen Berufe 5 Mio.€ im Rahmen der Pauschalsumme für Personen- Sach- und Vermögensschäden versichert. In der Veranstaltungshaftpflicht sind es seit 2022 5 Mio.€. Diese Summe kann bei zunehmenden Besucherzahlen bedarfsgerecht auf 7,5Mio €, 10Mio€ oder auch mehr angehoben werden. Mitversichert sind die hier in der Schadensaufzählung genannten Vermögensschäden als Folgeschäden aus dem Personenschaden für z.B. die Erstattung der Kosten für eine notwendige medizinische Behandlung, den Verdienstausfall, die Lohnfortzahlungskosten des Arbeitgebers oder gar Renten, wenn bleibende Schäden eingetreten sind.

Was kostet eine derartige Versicherung – an einem Fallbeispiel?

Wir starten bei der kurzfristigen Veranstaltungshaftpflicht mit 107,10€ für einen Tag bei einer Besucherzahl von bis zu 400 Gästen zur gleichen Zeit am selben Ort. Wären es an 3 Tagen eines Festivals insgesamt 10.000 Besucher, würde diese Versicherung den Kunden 833,00€ kosten. Auf unserer Internetseite haben wir auch hierfür die Produktinformation hinterlegt, in der eine detailliertere Tabelle mit Prämienbeispielen enthalten ist. Unsere Prämienstaffel steht bis zu 10.000 Besuchern fest. Darüber hinaus werden die Prämien immer mit dem Versicherer verhandelt. Hier sind, wie in der vorangegangenen Frage von Ihnen beschrieben, dann auch schon alle Risiken mit drin, die sich aus dem Bühnen- und Tribüneneinsatz, der Gastronomie und auch dem Einsatz freier Mitarbeiter ergeben.

Sie bieten auch Ausfallversicherungen an (Kosten für die „Rettung“ der Veranstaltung, die Verschiebung oder Totalausfall, Honorar, Künstler, Wetter, Terror…) Gibt es hier ebenfalls ein Fallbeispiel mit ungefähren Kosten?

Die Ausfallversicherung ist immer eine sehr individuelle Lösung. Prämienbestimmende Faktoren sind die zu versichernden Summen (Kosten und Gewinn, oder nur Kosten) und die gewünschten Einschlüsse. Wie bieten reine Wetterdeckungen an, ohne dass die sonst übliche Basis Form A mitversichert werden muss. Gleiches geht auch für die Künstlerdeckung, die Form B. In der Festivalwelt liegt die Prämie beispielsweise für die Form A – versichert sind alle Gefahren, die nicht ausgeschlossen werden (Infektionskrankheiten sind es immer noch) und die nicht der Versicherungsnehmer zu vertreten hat – inkl. unserer speziellen Extremwetter-Klausel inkl. der Unbespielbarkeit des Platzes (auch durch schweren Regen am Vortage) und einer Versicherungssumme von 2 Mio. € bei einem Prämiensatz von 1,4%. Das wären dann 28.000€ netto und inkl. Versicherungssteuer zu zahlen dann 33.320€ Prämiengrößenordnung zu nennen. Oft werden bei solchen Größenordnungen dann auch Vorausrabatte auf die Prämie gewährt, wenn kein Schaden eintritt. Tritt der ein, erfolgt eine Nacherhebung des Beitrages. Es geht auch kleiner: Ausfallversicherungen können auch bei Prämien von unter 500€ schon starten. Das kommt auf die Versicherungssumme und die konkreten Risikogegebenheiten an.

Eine Spezialabsicherung bietet die „Technikversicherung“ rund um die Uhr, europaweit (geogr.) als Standard, inkl. Verleih und Unterschlagung, Schadenfreiheits-Rabatte, pauschaler Anmietrahmen… Was ist darunter zu verstehen – vielleicht ebenfalls an einem Fallbeispiel?

Unsere Equipmentversicherung ist abschließbar für Veranstaltungen unserer Kunden in allen Ländern des geografischen Europas, also vom Atlantik bis zum Ural. Mitgliedschaften in der EU spielen also keine Rolle. Aus den von Ihnen genannten Einschlüssen nehme ich mal die Unterschlagung heraus. Wir haben in der Branche immer noch auch Dry-Hire-Geschäfte zwischen „Verleihern“ und Endkunden oder zwischen Verleihern. Hier wird nur die pure Technik ohne Personal verliehen. Zwischen den sich kennenden Technikfirmen ist das an der Tagesordnung und wir hatten in diesen Fällen seit Jahren keine Unterschlagung. Gar nicht selten wird diese Technik dann noch einmal an privat oder neu auftretende Verleiher oder Veranstalter weiterverliehen. Hier kann es dann zur Unterschlagung kommen. Die Technik wird also durch den Endkunden vertragswidrig zurückgehalten und weiterverkauft. Solche Kunden sind mit falscher Identität unterwegs. Dieses Risiko ist bei uns mitversichert!

Das Unternehmen veranstaltet eine mehrtägige Incentivereise mit Kunden oder Mitarbeitern ins Ausland. Welche Versicherung ist hier abzuschließen und wie unterscheidet sie sich ggf. von der „Reiseversicherung“?

Selten machen das die Unternehmen in eigener Regie. Sie nutzen eine Eventagentur oder gar einen Reiseveranstalter. Letzterer ist dann auch speziell versichert, weil er auch für die Vorauszahlungen der Reisekosten geradestehen muss - also eine Pflichtversicherung für dieses Gewerbe vorlegen muss. Der Eventagentur können wir eine zeitweilige Deckung oder dann eben die für Reiseveranstalter als Jahresvertrag anbieten. Die Unternehmensmitarbeiter genießen den Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung für den möglichen Arbeitsunfall. Schädigen sie einen Kunden, greift die Unternehmenshaftpflicht. Ebenso bei Sachschäden. Kämen die Kunden zu Schaden, greift bei Privatkunden deren Krankenversicherung und ggf. deren Reise-KV, bei Angestellten eines Unternehmens die gesetzliche Unfallversicherung analog.

Sind für Veranstaltungen im Ausland besondere Regeln bei der Versicherung zu beachten und wenn ja, welche?

Von den versicherten Gefahren her nicht. Es kommt aber auf den zeichnenden Versicherer an. Ist das ein ausländischer, gilt das Recht im Sitzland des Versicherers. Ist es ein in Deutschland zugelassener Versicherer, der das Auslandsrisiko deckt, gilt deutsches Recht. Das ist wichtig für die Schadensregulierung.

Sollte ein Industriekunde bei der Beauftragung einer Agentur auf gewisse Versicherungsleistungen achten, die die Agentur nachweisen sollte? Ist ein Abgleich der Versicherungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ebenfalls ratsam und Teil der Risiko-Analyse? Wird das in der Praxis gemacht oder in den möglichen Auswirkungen unterschätzt?

Das ist immer sehr wichtig und wird von uns angesprochen. Der obige Fall zeigt das. In der Praxis verlangen Auftraggeber unserer Kunden den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Das sehen wir als völlig normal an. Diese Nachweise erstellen die Versicherer separat und nur, wenn auch der Beitrag bezahlt ist. Eine solche Bestätigung können wir unseren Kunden innerhalb von einem Werktag bereitstellen lassen. Genau so sollten es auch unsere Kunden als Auftraggeber mit ihren Subunternehmen handhaben. Darauf weisen wir in den Inhouse-Schulungen bei Kunden und in der Telefonberatung immer wieder hin.

Ein guter Rat zum Schluss bitte:

Bitte behandeln Sie Versicherungsthemen als Teil des Risikomanagements eines Unternehmens und leben Sie das so. Gerade in der Eventbranche sind Versicherungsthemen fest in die Veranstaltungsplanung und -produktion einzubinden. Dann kann rechtzeitig der bedarfsgerechte Versicherungsschutz hergestellt werden. Wenden Sie sich dafür an die Fachmakler. Sie sind der geeignete Ansprechpartner, weil sie die Sprache der Eventbranche sprechen und die passenden Produkte anbieten können.

Das Gespräch mit Hans-Peter Schwandt wurde geführt von Hans Jürgen Heinrich für eventcompanies.de.

Abbildung: Hans-Peter Schwandt


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