News & Trends aus der Eventbranche

- Services -

FSGG fordert branchenspezifische Unterstützung für Cateringbranche

Geschrieben am 21. Dezember 2021.
Veröffentlicht in Services.
FSGG fordert branchenspezifische Unterstützung für Cateringbranche

In der gastgewerblichen Branche rumort es. Unternehmen aus der Gastronomie, Hotellerie und dem Eventcatering „kochen“ vor Wut. „Wir befinden uns in Deutschland erneut in einem faktischen Lockdown“, beklagt der Duisburger Cateringunternehmer Frank Schwarz. Von Planungssicherheit sei weit und breit nichts zu spüren. Und die sei neben weiteren finanziellen Hilfen bitter nötig. Ansonsten werde es zu einer nie dagewesenen Konkurswelle in der Branche kommen.

Seinen Appell richtet der FSGG-Geschäftsführer und Vizepräsident des Dehoga Nordrhein vor allem an die neue Bundesregierung. „Olaf Scholz hat nun die einmalige Chance, die vielen Fehler der Vorgängerregierung auszumerzen und eine dauerhafte Planungssicherheit zu gewährleisten. In diesen Tagen hätten wir und meine Kolleginnen und Kollegen eigentlich sehr viel zu tun. Aber aus Angst und Unsicherheit verzichtet das Gros der Kunden wie im Vorjahr auf Weihnachtsfeiern. Eine wirtschaftliche Katastrophe.“

Ein besonders wichtiges Thema für die Beschäftigten in der gastgewerblichen Branche ist die Weiterzahlung des Kurzarbeitergeldes über März 2022 hinaus. „Wir haben als betroffenes Unternehmen keinen Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld, da wir es dann insgesamt 24 Monate in Anspruch genommen haben“, rechnet Frank Schwarz vor. „Durch die rasante Stornowelle der letzten Wochen reichen die momentanen Umsätze de facto nicht aus, um kostendeckend zu arbeiten. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können wir unter diesen Bedingungen keine Gehälter zahlen und wir sind weiterhin auf staatliche Unterstützung in diesem Bereich angewiesen. Darüber hinaus fordern wir eine verlässliche Perspektive und Planbarkeit.“ Sowohl inhaltlich als auch zeitlich müsse diese über die aktuelle Überbrückungshilfe 3 und die angekündigte Überbrückungshilfe 4 hinausgehen – also mindestens bis Juni 2022.

Quelle: www.blachreport.de

Abbilung: Frank Schwarz (Foto: FSGG)


Copyright eventcompanies.de 2019
Gehe zu Beginn der Webseite
Gehe zu Beginn der Webseite
© by eventcompanies.de