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Weiterzahlung der Sozialversicherungsbeiträge gefordert

Geschrieben am 12. März 2021.
Veröffentlicht in Allgemein.

Forum VeranstaltungswirtschaftBis zum 30. Juni 2021 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch die Sozialversicherungsbeiträge, die die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit zahlen müssen. Danach sollen die Beiträge bis zum Jahresende 2021 nur noch zur Hälfte erstattet werden.
Das Forum Veranstaltungswirtschaft hat in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über eine Sonderlösung für besonders betroffene Branchen verhandelt. „Unser Vorschlag ist es, dass die Bundesagentur für Arbeit zumindest bis Ende des Jahres 2021 für Arbeitgeber der Veranstaltungswirtschaft die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin in voller Höhe erstattet“, sagt Marcus Pohl, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen der Veranstaltungswirtschaft (isdv). „Hingewiesen haben wir unter anderem auf die verheerenden Auswirkungen für die Unternehmen und ihre Angestellten sowie auf die Entwicklung des Fachkräftemangels in unserer Branche.“

Das BMAS hat nun bereits mitgeteilt, dass es bei dem Beschluss bleibe, dass ab 1. Juli 2021 Sozialversicherungsbeiträge nur noch hälftig erstattet werde. Für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft würden jedoch im Falle einer Weiterbildungsmaßnahme die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen. Darüber hinaus verwies das Ministerium auf die Hilfen der Überbrückungshilfe III.

„Aus Sicht des Forums Veranstaltungswirtschaft ist diese Entscheidung verheerend, da sie in der durch die Krise so besonders betroffenen Veranstaltungsbranche zwangsläufig zahlreiche Kündigungen zur Folge haben wird“, sagt Jens Michow, Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). „Bereits der Verweis auf die Überbrückungshilfe III zeigt, dass die unvergleichliche Notlage unseres Wirtschaftszweigs und der von ihm abhängigen Arbeitnehmer immer noch nicht hinreichend deutlich zu sein scheint. Im Übrigen wird verkannt, dass die Überbrückungshilfe III nur bis zum Juni 2021 läuft.“

Quelle: www.blachreport.de
Logo: (Illustration: Forum Veranstaltungswirtschaft)


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