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Aufstiegs-Bafög erhöht und verbessert - für Fachwirte-Fortbildungen zu beantragen

Geschrieben am 12. März 2020.
Veröffentlicht in Allgemein.

shutterstock 776660953Fortbildungen Musikfachwirt (IHK) und Veranstaltungsfachwirt (IHK) des Studieninstituts können mit verbessertem Aufstiegs-Bafög finanziert werden

Die Fachwirte-Fortbildungen des Studieninstituts für Kommunikation können mit dem gerade erhöhten und verbesserten Aufstiegs-Bafög finanziert werden. Dazu zählen: der neue bundesweit einmalige Lehrgang Musikfachwirt/in (IHK) und der renommierte Veranstaltungsfachwirt/in (IHK), beide Fortbildungen starten ab April 2020.

Der Bundestag hat am 14. Februar 2020 die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Darin wird festgelegt, dass das Aufstiegs-Bafög steigt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert in dieser Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro. Insgesamt können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:

o die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt,
o die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
o der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
o der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
o der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
o die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert.

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt/in, Betriebswirt/in, Techniker/in oder Meister/in. Personen jeden Alters werden hier bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.

Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen sowie Unterstützung bei den Prüfungsgebühren.

Die Voraussetzungen für eine Förderung unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/. Nutzen Sie auch die kostenfreie Studieninstitut-Hotline 0800/77 92 37-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Autor: Studieninstitut für Kommunikation GmbH

Bildquelle: shutterstock_776660953


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