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Veranstaltungswirtschaft kämpft weiterhin für Musterveranstaltung

Geschrieben am 15. Juli 2020.
Veröffentlicht in Allgemein.

BacktoliveBACK TO LIVE Vol. 2“ mit Covid-19-Test

Die Stadt Offenbach hat am Donnerstag (9. Juli) die Initiatoren von „BAC K TO LIVE“ darauf hingewiesen, die geplante Musterveranstaltung in der Offenbacher Fredenhagen-Halle zu untersagen, sollte der vorgeschriebene Sicherheitsabstand – trotz Covid-19-Test – nicht eingehalten werden. Derweil kämpfen die Initiatoren und der FAMAB Kommunikationsverband e. V. weiterhin für ihr Konzept. „Wir haben mit der Stadt Offenbach gute Gespräche geführt und werden diese auch fortsetzen. Die Veranstaltung kann aufgrund der geltenden Verordnung nicht stattfinden, in der unser Konzept einer Vorab-Testung aller Veranstaltungsteilnehmenden nicht berücksichtigt ist. Leider fehlt es bisher an der Bereitschaft, für unser Konzept eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen“, sagt Nico Ubenauf, Mit-Initiator von „BACK TO LIVE“ und Vorstand des Veranstaltungsunternehmens satis&fy AG. Gleichzeitig macht er klar: „Wir halten weiterhin an unserem Konzept fest und werden gegebenenfalls auch rechtliche Schritte prüfen, um eine Änderung in der derzeit geltenden Corona-Verordnung zu bewirken, damit die Veranstaltungswirtschaft eine weitere Option hat , Veranstaltungen durchzuführen.“ Die Musterveranstaltung mit 250 Gästen war für den 17. Juli in der Fredenhagen-Halle in Offenbach geplant.

Die Vorbereitungen liefen bereits auf Hochtouren: Die Initiatoren von „BACK TO LIVE“ wollten am Freitag, 17. Juli, die zweite Ausgabe der gleichnamigen Reihe in der Offenbacher Fredenhagen-Halle durchführen. Es wäre Deutschlands erste Musterveranstaltung mit COVID-19-Test gewesen, ohne Mundschutz und Mindestabstand und unter der medizinischen Begleitung von Prof. Dr. med. Klaus-Peter Hunfeld, Facharzt für Labormedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, sowie PD Dr. med. Frank-Albert Pitten, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin am Institut für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle GmbH (iki) in Gießen. Dazu hätten sich die rund 250 geladenen Gäste aus der Veranstaltungsbranche am Morgen einem sogenannten PCR-Test unterzogen und bei einem negativen SARS-COV-2-Bescheid die Veranstaltung mit Diskussionsrunde am Abend besucht.

Die Stadt Offenbach hatte jedoch vergangenen Donnerstagabend die Veranstalter in einem Schreiben dazu aufgefordert, das Konzept der Rechtslage entsprechend anzupassen und verwies darauf, die Veranstaltung andernfalls zu untersagen. Knackpunkt ist die derzeit geltende Mindestabstandsregel. Selbst ein professionell durchgeführter Covid-19-Test hebt den Sicherheitsabstand nicht auf. Ubenauf: „Es ist eine Formalie, an der unser Konzept scheitert und die aus unserer Sicht leicht zu ändern wäre.“ Zur Vorbereitung der Musterveranstaltung haben die Initiatoren ein 70-Seiten starkes Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept erarbeitet. „Die Mediziner haben das Konzept begutachtet und für unbedenklich erklärt“, so Ubenauf. Und Christian Eichenberger, Mitinitiator und Vorstand der Party Rent Group betont: „Diese Musterveranstaltung sollte beispielhaft den Ausweg aus einer Präventionsstrategie bieten, die technisch und medizinisch nicht mehr aktuell ist, weil sie das Instrument der PCR-Schnelltests noch nicht kannte. Doch die Veranstaltung kann nun so nicht stattfinden, da sie mit der zu aktualisierenden Verordnung nicht in Einklang gebracht werden kann. Das ist paradox. In einigen Bundesländern sind inzwischen Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 Menschen ohne Testungen wieder erlaubt. Hier ist das Risiko ungleich höher.“

An der Testung hält auch PD Dr. med. Frank-Albert Pitten fest: „Die Fachwelt ist der festen Überzeugung, dass eine ‚frische‘, das heißt die tagesaktuelle PCR-Untersuchung, mit einer extrem hohen Sicherheit eine mögliche Infektiosität aller Teilnehmenden erkennen lässt. Das RKI akzeptiert im Rahmen der Einreise aus Risikogebieten sogar 48 Stunden alte Untersuchungen.“

Noch am vergangenen Freitaghatten die Initiatoren beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration im Eilverfahren um eine gemeinschaftliche Lösung gebeten.Ubenaufs dringender Appell an die Politik: „Die Musterveranstaltung ist für die Veranstaltungswirtschaft von immenser Bedeutung. Unsere Branche, die in Deutschland etwa 1,5 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt und knapp 130 Milliarden Euro direkt umsetzt, ist seit März dieses Jahres praktisch vollständig zum Erliegen gekommen. Es geht um Arbeitsplätze und um unsere Existenz. Darum kämpfen wir weiter, bis die Verordnung angepasst ist und wir ‚BACK TO LIVE 2.0‘ durchführen können.“

Die Initiatoren von „BACK TO LIVE“ sind:
satis&fy AG – Vorstand Nico Ubenauf
JOKEEventAG – Vorstand Christian Seidenstücker
spaces mgt GmbH – GF Lukas Kranz
Party Rent Group – CEO Christian Eichenberger
Jazzunique GmbH – CEO Jesper Götsch

Veranstalter ist der FAMAB Kommunikationsverband e.V.

KONTAKT
„BACK TO LIVE Vol.2“
c/o Ballcom GmbH
Frankfurter Straße 20
63150 Heusenstamm
Tel.:+49 6104 6698-13
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abbildung: „BACK TO LIVE Vol.2“


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